AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinrich Buschmann GmbH & Co. KG, Münster


1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kaufvertrag-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.


2. Angebote, Auftragsbestätigung

Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde 5 Tage gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er per Auftragsbestätigung von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung bzw. Dienstleistung begonnen haben.

Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. Wir werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die jeweiligen Hersteller solche Änderungen vornehmen.


3. Verhaltenskodex

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:

PBS Ehrencodex

http://www.pbs-ehrenkodex.de/ 


4. Vertragsabschluss

Die Angebote der Heinrich Buschmann GmbH & Co. KG auf der Website sind freibleibend. Die Darstellung des Sortiments im Onlineshop stellt kein bindendes Angebot dar. Damit ist die Heinrich Buschmann GmbH & Co. KG im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab.

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ / „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 Tagen annehmen. Der Kunde erhält eine Rechnung mit allen vertragsrelavanten Daten und dem Hinweis auf diese AGB.


5. Preise

-5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.

-5.2 Die Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebsstelle.

-5.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

-5.4 Für Dienstleistungen gelten unsere jeweils gültigen Preislisten.

Nebenkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw. werden ebenfalls zu unseren gültigen Preislisten zusätzlich abgerechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und werden als solche nach den Preislisten abgerechnet.

-5.5 Versandkosten

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.


6. Lieferung

-6.1 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin, sind wir berechtigt, binnen angemessener Frist Ersatzgeräte mit vergleichbarer Ausstattung dem Kunden leihweise zur Verfügung zu stellen. Diese Stellung von Ersatzgeräten ist nur dann kostenpflichtig, wenn sie auf Verlangen des Kunden ohne Überschreitung eines verbindlich zugesagten Termins erfolgt. In diesem Fall berechnen sich die Bereitstellungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach den bei uns geltenden aktuellen Preislisten für Gerätemietverträge. Ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen die Erfüllung des Vertrages ablehnen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

-6.2 Im Falle höherer Gewalt wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr, wenn wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist beliefert werden und nachweisen, dass wir selbst einen Vertrag über den Vertragsgegenstand mit einem Lieferanten (Deckungsgeschäft) geschlossen haben. In all diesen Fällen ist der Kunde aber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten hat.

-6.3 Teillieferungen sind zulässig.

-6.4 Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.

-6.5 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Die vorstehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim Versendungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf). Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige unserer Versandbereitschaft beim Kunden. In diesem Fall sind wir berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der Anzeige über die Versandbereitschaft die uns durch die Lagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1% des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt uns vorbehalten.

-6.6 Selbstabholung

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Heinrich Buschmann GmbH & Co. KG, Nevinghoff 16, 48147 Münster, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo. - Fr.: 08:30 - 18:00 Uhr, Sa.: 10:00 - 14:00 Uhr.

-6.7 Packstation

Wir liefern nicht an Packstationen.


7. Zahlungen

-7.1 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

-7.2 Ersatzteile und Reparaturen werden gegen Nettokasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt.

-7.3 Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt uns allein die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.

-7.4 Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

-7.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Kauft der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken (Verbraucher) sind dies 5%, bei anderen Geschäften 8% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind sofort fällig.


8. Eigentumsvorbehalt

-8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, wenn und sobald ihr Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:

- Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag.

- Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

- Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, dass der Kunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter gibt, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber hiermit an uns ab. Das gilt auch für die Saldoforderung aus einem Kontokorrent, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

- Wir können vom Kunden verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind sodann berechtigt, die Abtretung nach unserer Wahl offen zu legen.

-8.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu oder gerät der Kunde in Vermögensverfall, sind wir berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Der Kunde erlaubt unseren Mitarbeitern hiermit, jederzeit seine Geschäftsräume zur Sicherstellung der Ware zu betreten. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach der Aufhebung der Pfändung an uns auszuhändigen.

-8.3 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.


9. Verzug, Unmöglichkeit

-9.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

-9.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden von unserer Lieferverpflichtung erst frei, wenn wir nachweisen, beim Lieferanten die Sache auch tatsächlich bestellt zu haben.


10. Gewährleistung

-10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:

- Wenn der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken kauft (Verbrauchsgüterkauf): 24 Monate; bei allen anderen Geschäften 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. Innerhalb dieser Frist beheben wir kostenlos Mängel, die der Kunde in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes. Kauft der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken (Verbrauchsgüterkauf), steht ihm das Wahlrecht zu, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung wählt. In beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, zu ersetzen.

- Bieten wir dem Kunden als Austauschgerät ein mangelfreies, aber gebrauchtes Gerät an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er ein neues Gerät will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder das gebrauchte Geräte nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.

- Schlagen mindestens zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung, Rücktritt vom Vertrag oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

-10.2 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

-10.3 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf der natürlichen Abnutzung unterworfene Gegenstände wie Gummi, Sicherungen, Batterien, Farbbänder usw.. Sie bezieht sich ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

-10.4 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind oder das die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.

-10.5 Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung sowie offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen.

-10.6 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet die Lieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und die entdeckten Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich zu rügen.

-10.7 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Ist der Kunde Kaufmann, trägt er die Kosten der An- und Abfahrt sowie der Verpackung. Kann die Reparatur in unseren Räumen erfolgen und ist der Kunde Kaufmann, hat er die mängelbehafteten Gegenstände auf seine Kosten in der Originalverpackung an uns einzusenden. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde.

-10.8 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rückgabe unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des Preises zu zahlen ist.

-10.9 Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.


11. Haftung

-11.1 Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz

a) höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen;

b) nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von uns oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden

c) in anderen Fällen als a) und b) unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen von uns typisch und vorhersehbar sind, und zwar

aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden,

cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt.

Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

-11.2 Unsere Haftung im Rahmen vorstehender Ziffer 10.1 c), vor allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag bis zur Höhe des Kaufpreises jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Gebühr für 12 Monate, ebenfalls jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte begrenzt.

-11.3 Ausschluss von Rücktrittsrechten:

Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es auf Pflichtverletzungen gestützt wird, die wir nicht zu vertreten haben und die auch nicht in der Lieferung mangelhafter neu hergestellter Sachen oder der Herstellung eines mangelhaften Werkes bestehen.

-11.4 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von uns.


12. Subunternehmer

Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung bleibt in diesem Fall bei uns.


13. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt worden ist.


14. Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.


15. Widerrufsrecht

siehe aktuelle Wiederrufsbelehrung


16. Allgemeines

-16.1 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.

-16.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

-16.3 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

-16.4 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz.

-16.5 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.

-16.6 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

-16.7 Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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